In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf diesen Websites Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

 

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder die Telefonnummer +49 345 5247-30.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Diese können Sie direkt per E-Mail erreichen unter oeffentlichkeitsarbeit@lda.stk.sachsen-anhalt.de.

 

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraf 16b Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach Paragraf 16d des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle.

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

 

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Website www.sesam-projekt.de ergeben sich aus Paragraf 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Paragraf 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Regelungen richten sich nach der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 15. bis zum 19. Juli 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Selbstbewertung richtet sich nach den für Online-Angebote des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Regeln. Die Europäische Norm EN 301 549 ›Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen‹ in der Fassung V3.2.1 von März 2021 beschreibt die Kriterien, die ein Online-Angebot erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten. Diese Europäische Norm selbst richtet sich nach den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte der ›Web Content Accessibility Guidelines‹ (WCGA). Diese regelt in sogenannten Prinzipien, Richtlinien und Kriterien den Grad der Barrierefreiheit eines Online-Angebots. Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt geben die Erfüllung der Kriterien der Konformitätsstufen A und AA der WCGA in der Fassung 2.0 vor. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt bemüht sich darüber hinaus, dass seine Online-Angebote zudem sowohl den Kriterien der höchsten Stufe AAA entsprechen als auch dass es die Kriterien der derzeit aktuellsten Fassung WCGA 2.1 berücksichtigt.

Unterstützend zu den genannten Regelwerken kam als zusätzliches Mittel zur Selbstbewertung das Werkzeug ›WAVE Web Accessibility Evaluation Tool‹ zum Einsatz.

Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung.

 

›Nicht-Text-Inhalt‹ – Erfolgskriterium 1.1.1 nach WCGA 2.1.
Nicht alle Abbildungen (Fotos, Grafiken, Diagramme) sind derzeit mit einem Alternativtext hinterlegt. Eine systematische und vollständige Ergänzung aller Abbildungen mit Alternativtexten ist in kontinuierlicher Bearbeitung.

 

›Linkzweck im Kontext‹ – Erfolgskriterium 2.4.4 nach WCGA 2.1.
Nicht alle Links (externe Verweise, interne Verweise sowie Verweise auf zu öffnende Dokumente) sind derzeit mit einem Alternativtext hinterlegt oder ist ihre Funktion durch den Kontext unmittelbar verständlich. Eine systematische und vollständige Überarbeitung aller Links ist in kontinuierlicher Bearbeitung.

 

 ›Lesbar‹ – Richtlinie 3.1 nach WCGA 2.1.
Eine Erweiterung der Website in Leichter Sprache konnte bisher nicht umgesetzt werden.

 

›Sprache von Teilen‹ – Erfolgskriterium 3.1.4 nach WCGA 2.1.
Nicht alle im Online-Angebot genutzte anderssprachige und fremdsprachige Wörter und Textteile sind mit der korrekten Sprachfassung ausgezeichnet. Dies ist derzeit technisch nicht möglich.  

 

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und damit eine verständliche Ausdrucksweise zu verwenden. Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise auf unserer Website veröffentlicht werden und auf wissenschaftliche, fachliche und rechtliche Sachverhalte zurückgehen, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf

Dessen ungeachtet ist Projekt-Team stets bemüht, alle Inhalte – auch die, die diese vorgenannten Ausnahmebedingungen erfüllen – durch redaktionelle Revisionen kontinuierlich den jeweils gültigen rechtlichen Maßgaben zur digitalen Barrierefreiheit anzupassen, ihren Erfordernissen gerecht zu werden und ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 19. Juli 2023 aktualisiert.